Privatdarlehen: Nationalität & Wohnort
Die Nationalität, Art der Aufenthaltsbewilligung oder der Arbeitsbewilligung zusammen mit dem Wohnsitz haben einen direkten Einfluss auf den Erhalt eines Privatkredits in der Schweiz.
Nachfolgend die 2 Einteilungen im Hinblick auf die Nationalität:
Schweizer Nationalität
Personen mit Schweizer Nationalität, deren Adresse sich in der Schweiz registriert ist, erfüllen bereits eine der Konditionen für den Erhalt eines Privatkredits.
Personen mit Wohnsitz in Liechtenstein werden aus administrativer Sicht als Schweizer betrachtet.
Personen mit Schweizer Nationalität und einem Wohnsitz im Ausland unterliegen den gleichen Bestimmungen, wie Grenzgänger mit einer Aufenthaltsgenehmigung G.
Weitere Kriterien
Weitere Bedingungen, um einen Kredit zu aufnehmen:
Ausländische Nationalität
Kredite werden unter bestimmten Bedingungen erteilt
Kreditanfragen von Personen mit einer Aufenthaltsgenehmigung C, B, G oder einer Arbeitsbewilligung D, E oder F werden akzeptiert, aber unter folgenden Bedingungen:
-
Aufenthaltsbewilligung C:
Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung C unterliegen den gleichen Bestimmungen für den Erhalt eines Privatkredits wie Personen mit Schweizer Nationalität und Wohnsitz auf Schweizer Boden.
- Anfrage für einen Kredit fûr Ausländer mit B Bewilligung
- Anfrage für einen Kredit fûr Grenzgänger
- Anfrage für einen Kredit für Arbeitsbewilligung D, E & F – internationale Beamte
Werden nicht in Betracht gezogen
Das Gesetzt verbietet die Kreditvergabe an Personen mit einer Aufenthaltsgenehmigung L, F, N oder S.
Kreditangebot
- Zinssatz ab: 4.9%
- Finanzierbarer Betrag: 5'000 bis 400'000 CHF
- Flexible Laufzeiten: 6 bis 120 Monate
- Sofortige unverbindliche Antwort
- Definitive Antwort innerhalb 24 Stunden nach einer umfassenden Prüfung Ihrer Kreditwürdigkeit
- Keine Kosten für das Dossier
- Hohe Erfolgsquote für die Kreditvergabe